+++ Warum sich Versicherte von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK jetzt freuen können +++ zusätzlich profitieren mit der aktuellen Akku-Vorteilsaktion +++
Neue Regelungen für noch besseres Hören seit 1. Januar für mehr als 28 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger: Die Ersatzkassen – also TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK – haben gemeinsam mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) einen neuen Vertrag für eine noch bessere Versorgung mit Hörgeräten vereinbart. Mehr über diese gute Nachricht erfuhren wir von Hörakustikmeister Andreas Gilgert von gilgert – ästhetische Hörakustik. Das Unternehmen bietet seinen Kunden zudem aktuell eine tolle Vorteilsaktion, von der jeder Hörgeräte-Kunde profitieren kann: Sowohl Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte als auch maßgefertigte Im-Ohr-Geräte können unverbindlich getestet werden. Sollte man sich für Hörgeräte mit modernem Akku entscheiden, bekommt man das erforderliche Ladegerät einfach mit dazu.
Herr Gilgert, seit 1. Januar 2023 gibt es neue Regelungen zur Hörgeräte-Versorgung für Millionen Versicherte. Was ist neu und was können Ihre Kunden nun erwarten?
Andreas Gilgert: Für Kunden, die über eine der Ersatzkassen versichert sind, gibt es auf jeden Fall gute Nachrichten. Fortan profitieren sie von einer noch besseren technischen Ausstattung. Da geht es um die sogenannte adaptive Funktionalität, die nun schon bei zuzahlungsfreien Lösungen vorhanden sein muss. Das bedeutet, die Hörgeräte können Signale aus verschiedenen Richtungen besser unterscheiden. Sie können Störsignale besser erkennen und herausfiltern. Insbesondere Sprache wird dadurch noch leichter verstanden; man muss sich beim Zuhören weniger anstrengen.
Bisher musste man für diese Ausstattung privat dazuzahlen?
Andreas Gilgert: Sie war nicht Teil der Basisversorgung; die Versicherten bekommen jetzt sozusagen noch mehr gutes Hören für ihre Beiträge. Hinzu kommt, dass der neue Vertrag auch die Transparenz hinsichtlich privater Zuzahlungen beim Hörgeräte-Kauf stärkt. Auch das begrüßen wir sehr. Es ist wichtig, dass die Kunden wissen, wann solche Zuzahlungen anstehen und welche Vorteile sich daraus ergeben. Man sollte sie kennen, um sich richtig entscheiden zu können. Und wir raten dazu, die Vorteile ggf. auch zu erleben. Da Sie bei uns Hörgeräte vor dem Kauf immer unverbindlich testen können, ist dieses Erleben sehr gut möglich.
Sollte man beim Hörgeräte-Kauf auch weiterhin eine Zuzahlung einplanen?
Andreas Gilgert: Das ist von Kunde zu Kunde sehr verschieden. Es hängt weniger vom Grad des Hörverlustes, vielmehr von individuellen Wünschen sowie von Höranforderungen im Alltag ab. Da beraten wir umfassend. Und wir empfehlen, nichts zu überstürzen. Mit den neuen Hörgeräten will man schließlich über Jahre jeden Tag zufrieden sein. Viele Vorteile, die eine Zuzahlung erforderlich machen, sind schon für wenig Geld zu bekommen. Wer hier an der falschen Stelle spart, bereut es mitunter später.
Inwiefern? Könnten Sie das kurz erläutern?
Andreas Gilgert: Für bestimmten Komfort wie etwa für eine Fernbedienung, für die Möglichkeit zur Steuerung über App oder für das Soundstreaming vom Mobilgerät muss man nach wie vor etwas dazu bezahlen. Gleiches gilt für die Kopplung mit dem TV, von dem Kunden, die gerne fernsehen, meist enorm profitieren. Viele Kunden, die solche Vorteile einmal erlebt haben, wollen sie nicht mehr missen. Diese Funktionen sind auch nicht teuer. Wer sie jedoch gleich ausschließt, kann sie auch in den Folgejahren nicht mehr nachrüsten.
Ganz ähnlich ist es mit komfortablen Akku-Hörgeräten, bei denen man sich den Kauf und das ständige Wechseln der kleinen Batterien sparen kann. Unter Komfort fallen aber auch besondere ästhetische Wünsche, auf die wir uns seit vielen Jahren spezialisiert haben. Wie gesagt, wir helfen sehr gern, sich in der Fülle an Möglichkeiten zu orientieren. Doch wie immer man sich entscheidet, von der Neuregelung profitiert man in jedem Fall.
Was war eigentlich der Grund für diese Neuregelungen?
Andreas Gilgert: Zum einen wurden sie erforderlich, weil auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen die Festbeträge für Hörhilfen neu geregelt hatte. Zudem betont der VDEK, man wolle mit der neuen Vereinbarung die Lebensqualität vieler Menschen weiter verbessern. Wir leben heute nicht nur länger, wir wollen auch bis ins hohe Alter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, uns mit Menschen austauschen, Medien nutzen und vieles mehr. Gutes Hören ist ein entscheidender Faktor, um lange gut zu leben. Das können wir aus unserer täglichen Praxis nur unterstreichen.
TESTEN UND VORTEILE SICHERN: Sie wollen unverbindlich moderne Hinter-dem-Ohr- bzw. Im-Ohr-Hörgeräte testen und ggf. gleich von den neuen Regelungen für noch besseres Hören profitieren? Dann vereinbaren Sie doch jetzt Ihren Beratungstermin bei gilgert – ästhetische Hörakustik: Tel. 03935 922824 oder E-Mail tangerhuette@ohrtest.de. Sollten Sie sich nach dem Test für den Kauf von Hörgeräten mit Akku entscheiden, erhalten Sie das erforderliche Ladegerät ohne Mehrkosten einfach mit dazu.
Den vollständigen Vertrag zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Hörhilfen finden Sie unter https://www.vdek.com/vertragspartner/hilfsmittel/hoerhilfen.html.